LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.05.2015
L 1 U 3243/14
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 24.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 26 U 2355/13

Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall nach Schlagen eines Fahrradfahrers nach einem anderen Verkehrsteilnehmer mit Kontrollverlust über das Fahrrad

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2015 - Aktenzeichen L 1 U 3243/14

DRsp Nr. 2015/8810

Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall nach Schlagen eines Fahrradfahrers nach einem anderen Verkehrsteilnehmer mit Kontrollverlust über das Fahrrad

1. Die Wegeunfallversicherung schützt nicht gegen Gefahren, die sich erst und allein aus dem Schlagen nach einem anderen Verkehrsteilnehmer ergeben (hier: Schlag eines Fahrradfahrers nach einem anderen, vorbeifahrenden Fahrradfahrer). Derartige Gefahren werden vom Schutzzweck der Wegeunfallversicherung nicht erfasst.2. Bei einem Schlag nach einem anderen Verkehrsteilnehmer als Ausdruck aggressiven körperlichen Verhaltens handelt es sich nicht um ein "normales" verkehrswidriges Verhalten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.06.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung eines Arbeitsunfalls vom 25.05.2012 in der Wegeunfallversicherung streitig.