-Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 20.03.2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Treppensturzes als Arbeitsunfall.
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