Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 20. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Ereignisses vom 05.05.2009 als Arbeitsunfall, die Feststellung von Unfallfolgen und die Gewährung einer Verletztenrente.
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