LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.06.2016
L 10 U 2544/13
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGG § 54 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 10.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 U 3719/11

Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Auftreten eines kurzzeitigen Ohrenschmerzes und Schwindels durch eine Lärmeinwirkung; Abgrenzung zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall bei vereinzelt auftretenden und zunächst keine Krankheitssymptome auslösenden beruflichen Einwirkungen bis zum Auftreten von Krankheitssymptomen; Unzulässigkeit der Verpflichtungs- und Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2016 - Aktenzeichen L 10 U 2544/13

DRsp Nr. 2016/11786

Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Auftreten eines kurzzeitigen Ohrenschmerzes und Schwindels durch eine Lärmeinwirkung; Abgrenzung zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall bei vereinzelt auftretenden und zunächst keine Krankheitssymptome auslösenden beruflichen Einwirkungen bis zum Auftreten von Krankheitssymptomen; Unzulässigkeit der Verpflichtungs- und Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Lehnt der Unfallversicherungsträger allein die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall ab, ist das neben der Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Wege der Verpflichtungsklage verfolgte Begehren auf Verurteilung des Unfallversicherungsträgers zur Anerkennung von Unfallfolgen unzulässig.2. Das durch eine Lärmeinwirkung verursachte Auftreten eines nur kurzzeitigen Ohrenschmerzes und Schwindels, ohne dass über den kurzen Zeitraum des Anfalls hinausgehende funktionelle Einschränkungen oder irgendwelche Folgen eingetreten wären, stellt keinen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles erforderlichen Gesundheitserstschaden dar.