LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.02.2018
L 9 U 5250/15
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2; BKVO Nr. 4112;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 21.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 126/11

Keine Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauarbeiter beim Fehlen neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über das Bestehen einer Einwirkungs- und Verursachungsbeziehung zwischen dem sog. inerten Baustaub/biopersistenten granulären Staub und einer COPD sowie einer unspezifischen bronchialen Hyperreagibilität

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2018 - Aktenzeichen L 9 U 5250/15

DRsp Nr. 2019/12219

Keine Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauarbeiter beim Fehlen neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über das Bestehen einer Einwirkungs- und Verursachungsbeziehung zwischen dem sog. inerten Baustaub/biopersistenten granulären Staub und einer COPD sowie einer unspezifischen bronchialen Hyperreagibilität

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2; BKVO Nr. 4112;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei dem Kläger eine Wie-Berufskrankheit (Wie-BK) gemäß § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) anzuerkennen ist.