LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.03.2016
L 6 U 1518/14
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 19.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 583/10

Keine Anerkennung einer sog. Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei möglicher Anerkennung als Listen-Berufskrankheit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2016 - Aktenzeichen L 6 U 1518/14

DRsp Nr. 2016/7022

Keine Anerkennung einer sog. Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei möglicher Anerkennung als Listen-Berufskrankheit

Der sachliche Anwendungsbereich für die Feststellung als Wie-Berufskrankheit ist grundsätzlich nicht mehr eröffnet, sobald die Anerkennung als Listen-Berufskrankheit möglich und nicht durch eine Stichtagsregelung ausgeschlossen ist.

Der sachliche Anwendungsbereich für die Feststellung als Wie-Berufskrankheit ist grundsätzlich nicht mehr eröffnet, sobald die Anerkennung als Listen-Berufskrankheit möglich und nicht durch eine Stichtagsregelung ausgeschlossen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 19. November 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Klägers sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung einer Gonarthrose als Wie-Berufskrankheit streitig.