Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger im bestehenden Arbeitsverhältnis bei lang andauernder Erkrankung und deswegigem Bezug von Arbeitslosengeld Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Urlaubsanspruchs, auf zusätzliches Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub als Schwerbehinderter und auf eine Jahressonderzahlung hat.
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