LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.06.2005
11 Sa 131/04
Normen:
SGB III § 125 Abs. 1 § 143 Abs. 1, 2 § 312 ; SGB IX § 125 ; SGB X § 115 ; ZPO § 717 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lörrach, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 276/04

Keine Aktivlegitimation zur Geltendmachung der Urlaubsabgeltung bei Bezug von Arbeitslosengeld

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 131/04

DRsp Nr. 2005/11253

Keine Aktivlegitimation zur Geltendmachung der Urlaubsabgeltung bei Bezug von Arbeitslosengeld

Ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in Höhe des erhaltenen Arbeitslosengeldes auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangen war, fehlt es insoweit an der Aktivlegitimation des Arbeitnehmers zur Durchsetzung seines Anspruchs; in Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes kann er keinesfalls Zahlung an sich selbst verlangen.

Normenkette:

SGB III § 125 Abs. 1 § 143 Abs. 1, 2 § 312 ; SGB IX § 125 ; SGB X § 115 ; ZPO § 717 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger im bestehenden Arbeitsverhältnis bei lang andauernder Erkrankung und deswegigem Bezug von Arbeitslosengeld Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Urlaubsanspruchs, auf zusätzliches Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub als Schwerbehinderter und auf eine Jahressonderzahlung hat.