LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.01.2005
6 Sa 726/04
Normen:
BGB § 611 ; BerzGG § 15 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen - 8 Ca 635/04 - 28.06.004,

Kein Weihnachtsgeld während der Elternzeit bei ausschließlichem Gegenleistungscharakter der Sonderzahlung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 726/04

DRsp Nr. 2005/18857

Kein Weihnachtsgeld während der Elternzeit bei ausschließlichem Gegenleistungscharakter der Sonderzahlung

1. Die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub führt dazu, dass die beiderseitigen vertraglichen Hauptpflichten suspendiert sind und das Arbeitsverhältnis ruht; damit kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld nur dann ergeben, wenn eine betriebliche Übung besteht, nach der Mitarbeitern, die anteilig oder ganzjährig keine Arbeitsleistungen erbringen, dennoch die Leistungen im November des jeweiligen Jahres erbracht werden.2. Fehlt eine schriftliche Fixierung der vertraglichen Abreden, muss geschaut werden, wie die Parteien die im Streit befindliche Frage tatsächlich in der Vergangenheit geregelt haben und wie dieses Verhalten rechtlich einzuschätzen ist.3. Sind weitere Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches nicht vereinbart, spricht dies dafür, dass die Sonderzahlung ausschließlich als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird und nicht von anderen Voraussetzungen abhängig ist, so dass ein ausschließlicher Gegenleistungscharakter den Zweck der Sonderzahlung bestimmt.

Normenkette:

BGB § 611 ; BerzGG § 15 ;

Tatbestand: