Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. November 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Anerkennung eines Unfalls vom 15. März 2010 als Arbeitsunfall.
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