1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Malariaerkrankung als Berufskrankheit nach der Nr. 3104 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – „Tropenkrankheiten, Fleckfieber“.
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