Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 28.11.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger während seiner Ausbildung als Referendar beim I I dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterlag.
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