I.
Die Beschwerde der Landeskasse richtet sich gegen die Höhe der Festsetzung der Entschädigung des Beteiligten zu 2, die ihm das Arbeitsgericht für seine Heranziehung zu Verhandlungen des Arbeitsgerichts an den im Beschlusstenor bezeichneten Tagen bewilligt hat, insoweit, als ihm das Arbeitsgericht Verdienstausfall für diese Tage zugebilligt hat.
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