LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.03.2008
6 Sa 735/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TV AL II Anhang P I Ziff. 12 a, b; Schutz-TV § 8 Ziff. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 26.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1610/06

Kein Unterbringungsanspruch eines Feuerwehrmanns bei den US-Stationierungsstreitkräften aufgrund tariflicher Rechtsfolgenregelung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 735/07

DRsp Nr. 2008/14624

Kein Unterbringungsanspruch eines Feuerwehrmanns bei den US-Stationierungsstreitkräften aufgrund tariflicher Rechtsfolgenregelung

Die tarifliche Vorschrift in Abschnitt I Ziffer 12 b der Sonderbestimmungen P (zum TV AL II) für Feuerwehrpersonal, Werkschutzpersonal, Wachpersonal, wonach unter anderem ein Arbeitnehmer des Feuerwehrpersonals, der die Voraussetzungen des vorstehenden Abschnitts a) erfüllt, auf einem neuen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber untergebracht ist, Einkommensschutz nach näherer Maßgabe des Absatzes (1) genießt, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass ein Anspruch auf Unterbringung besteht; bereits der Wortlaut "untergebracht" in Verbindung mit der auslösenden Rechtsfolge eines Anspruchs auf Einkommensschutz macht deutlich, dass diese Tarifnorm lediglich die Folge einer solchen Unterbringungsmaßnahme, nicht jedoch deren Voraussetzungen regelt.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TV AL II Anhang P I Ziff. 12 a, b; Schutz-TV § 8 Ziff. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob dem Kläger nach den Sonderbestimmungen P für Feuerwehrpersonal, Werkschutzpersonal, Wachpersonal zum Tarifvertrag vom 16.12.1966 für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) ab Oktober 2006 ein Unterbringungsanspruch mit der Folge einer Einkommensschutzzulage zusteht.