OVG Lüneburg, vom 14.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 LB 18/02
VG Hannover, vom 29.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 3105/99
Kein Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Sozialhilfeträgers gegen früheren örtlichen Träger bei Zuzug aus Einrichtung und dortiger zwischenzeitlicher Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts
BVerwG, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen 5 C 39.02
DRsp Nr. 2004/9894
Kein Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Sozialhilfeträgers gegen früheren örtlichen Träger bei Zuzug aus Einrichtung und dortiger zwischenzeitlicher Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts
»Dem infolge Zuzugs eines Hilfeempfängers aus einer Einrichtung i.S. des § 109BSHG zuständig gewordenen örtlichen Träger der Sozialhilfe steht ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 Abs. 1BSHG gegen den Träger der Sozialhilfe des Ortes, an dem der Hilfeempfänger vor dem Einrichtungsaufenthalt seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hatte, dann nicht zu, wenn der Aufenthalt in der Einrichtung nicht nur vorübergehender Art gewesen ist und der Hilfeempfänger dort bei tatsächlicher Betrachtung einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I begründet hatte (im Anschluss an BVerwGE 117, 367).«