Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. November 2013 geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 31 102,90 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für die Krankenbehandlung eines Empfängers von Leistungen nach dem SGB XII.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|