BSG - Urteil vom 09.02.1989
3/8 RK 33/87
Normen:
RVO § 205 Abs. 1 S. 1; ErzUrIV § 5;

Kein ergänzender Familienhilfeanspruch für im Beamtenverhältnis stehende Ehefrau während deren Erziehungsurlaubs

BSG, Urteil vom 09.02.1989 - Aktenzeichen 3/8 RK 33/87

DRsp Nr. 1999/6825

Kein ergänzender Familienhilfeanspruch für im Beamtenverhältnis stehende Ehefrau während deren Erziehungsurlaubs

1. Für die im Beamtenverhältnis stehende Ehefrau des Versicherten steht ihm während deren Erziehungsurlaubs neben der ihr gewährten staatlichen Beihilfe kein ergänzender Familienhilfeanspruch zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 205 Abs. 1 S. 1; ErzUrIV § 5;