Die Parteien streiten um die Feststellung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle.
Wegen des zu Grunde liegenden Sachverhalts, des Vorbringens der Parteien und ihrer Anträge erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 37-41 d.A.) verwiesen.
Das Arbeitsgericht hat die Klage durch das am 03. Juni 2004 verkündete Urteil abgewiesen.
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