LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.07.2007
6 Sa 1677/05 E
Normen:
BAT § 22 Abs. 2 § 24 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 13.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 56/05

Kein Bewährungsaufstieg bei nur vorübergehender Übertragung von Tätigkeiten während mehrfach befristeter Arbeitszeitreduzierung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 1677/05 E

DRsp Nr. 2008/1786

Kein Bewährungsaufstieg bei nur vorübergehender Übertragung von Tätigkeiten während mehrfach befristeter Arbeitszeitreduzierung

»Werden einer Arbeitnehmerin für die Dauer ihrer mehrfach befristeten Arbeitszeitreduzierungen Teilbereiche ihrer zuvor 100 - prozentigen Arbeitszeit und der Rest einer Vertretungskraft übertragen, ergibt sich aus den Gesamtumständen für die Arbeitnehmerin mit hinreichender Deutlichkeit, dass der konkrete Aufgabenzuschnitt während der Arbeitszeitreduzierung nicht auf Dauer, sondern nur vorübergehend übertragen wird. Ein Bewährungsaufstieg ist während der Dauer der befristeten Arbeitszeitreduzierung dann nicht möglich.«

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 2 § 24 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin und dabei insbesondere über die Frage, ob ihr Tätigkeiten auf Dauer oder nur vorübergehend übertragen worden sind.

Die am 21.04.1963 geborene, verheiratete Klägerin ist auf Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 15.05.1990 seit dem 15.05.1990 bei der Beklagten als Diplom-Sozialarbeiterin tätig.

Auf die Rechtsbeziehung der Parteien finden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.