Der Kläger macht gegen die Beklagte, soweit für das Berufungsverfahren noch von Bedeutung, einen Zahlungsanspruch in Höhe von 4.992,00 EUR brutto abzüglich gezahlter 240,00 EUR netto geltend. Er reklamiert Ansprüche aus einem faktischen Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist am 25.05.1953 geboren und ist nach seinen Angaben in der Klageschrift geistig behindert. Er hat einen Behinderungsgrad von 30 und ist einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
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