LAG Hamm - Urteil vom 24.01.2008
8 Sa 1641/07
Normen:
BGB § 133 § 145 § 611 Abs. 1 ; TV (Zuwendung für BAT-Angestellte) Protokollnotiz Nr. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 390
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 1 Ca 865/07 - 09.08.2007,

Kein anteiliger Anspruch auf Jahressonderzahlung bei Wechsel von einer privatrechtlich organisierten Einrichtungen des Kirchendienstes zur verfassten Kirche - Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisung auf branchenfremden Tarifvertrag

LAG Hamm, Urteil vom 24.01.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1641/07

DRsp Nr. 2008/14373

Kein anteiliger Anspruch auf Jahressonderzahlung bei Wechsel von einer privatrechtlich organisierten Einrichtungen des Kirchendienstes zur verfassten Kirche - Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisung auf branchenfremden Tarifvertrag

1. Haben die Tarifparteien einen Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung nur für den Arbeitgeberwechsel vorgesehen, bei welchem alter und neuer Arbeitgeber zum "öffentlichen Dienst" im engeren Sinne zählen, wird von der tariflichen Regelung ein Arbeitgeberwechsel von oder zu einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber, auch wenn dieser letztlich (wie etwa bestimmte Forschungseinrichtungen) in staatlicher Trägerschaft geführt und finanziert wird, nicht erfasst; der Gedanke der "Einheit des öffentlichen Dienstes" bleibt im Anwendungsbereich des BAT auf die öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgeber beschränkt.2. Diese Grundsätze müssen auch bei der Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf einen branchenfremden Tarifvertrag sinngemäß berücksichtigt werden.