LAG Hamm - Urteil vom 30.06.2005
15 Sa 96/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 15.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3626/03

Kein Anspruch des Vorruheständlers auf Treueprämie für langjährige Betriebszugehörigkeit - Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Abschluss eines Vorruhestandsvertrages

LAG Hamm, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 96/05

DRsp Nr. 2005/18716

Kein Anspruch des Vorruheständlers auf Treueprämie für langjährige Betriebszugehörigkeit - Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Abschluss eines Vorruhestandsvertrages

1. Während des Vorruhestandes, der nach den Regeln des einschlägigen Tarifvertrages zwingend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt, kann der Arbeitnehmer Betriebszugehörigkeitszeiten, die er zur Erfüllung von Dienstjubiläen benötigt, nicht mehr erfüllen.2. Ein zeitgleich mit der Vorruhestandsvereinbarung abgeschlossener Beratungsvertrag hat keinen Einfluss auf die Betriebszugehörigkeit, wenn der Beratungsvertrag einzig deshalb geschlossen worden, um den Mehraufwand des Arbeitgebers durch die Erhöhung der Ruhestandsansprüche nach innen vertreten zu können.3. Der Arbeitgeber ist nicht ohne weiteres verpflichtet, den Arbeitnehmer unaufgefordert über die Auswirkungen einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu unterrichten; dies gilt auch für Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Zahlung einer Treueprämie hat.