I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Beteiligte zu 2) verpflichtet ist, dem Beteiligten zu 1) für seine laufende Geschäftsführung einen eigenen E-Mail-Verteiler mit den E-Mail-Adressen sämtlicher Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten zur Verfügung zu stellen.
Der Beteiligte zu 1) ist der im Unternehmen der Beteiligten zu 2) gebildete Gesamtbetriebsrat. Die Beteiligte zu 2) ist ein bundesweit tätiges Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen mit ca. 3500 Mitarbeitern in Niederlassungen an verschiedenen Standorten, an denen teilweise örtliche Betriebsräte bestehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|