Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 6. August 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten die Leistung einer Waisenrente an den Kläger.
Der am xxxxx 1965 geborene Kläger beantragte am 15. Oktober 2017 die Leistung einer Waisenrente nach seiner am 23. April 1931 geborenen und am xxxxx 2016 verstorbenen Mutter A ...
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