Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 1. November 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Widerspruch der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Weiteren: Bf.) gegen eine Anspruchskürzung nach §
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