LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.06.2017
L 8 U 78/13
Normen:
SGB VII § 45 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 26.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 47/10

Kein Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung bei fehlender Glaubhaftmachung der Folgen von Arbeitsunfällen als Ursache für eine bestehende Arbeitsunfähigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2017 - Aktenzeichen L 8 U 78/13

DRsp Nr. 2020/14608

Kein Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung bei fehlender Glaubhaftmachung der Folgen von Arbeitsunfällen als Ursache für eine bestehende Arbeitsunfähigkeit

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. April 2013 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 45 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten vorrangig darüber, ob dem Kläger über den 31. Oktober 2007 hinaus Verletztengeld zu gewähren ist.