LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.04.2005
7 Sa 1416/04
Normen:
BGB § 133 ; San-TV;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 03.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 12376/03

Kein Anspruch auf Vergütung für Sanierungsstunden nach fehlgeschlagener Sanierung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1416/04

DRsp Nr. 2005/14261

Kein Anspruch auf Vergütung für Sanierungsstunden nach fehlgeschlagener Sanierung

»Nach der fehlgeschlagenen Sanierung der P. AG haben die Arbeitnehmer aus dem Sanierungstarifvertrag keinen Anspruch auf Vergütung der geleisteten "Sanierungsstunden", da in § 3 San-TV das Erreichen eines Jahresüberschusses als Voraussetzung für den Ausgleich des "Sanierungsarbeitszeitkontos" festgelegt worden war.«

Normenkette:

BGB § 133 ; San-TV;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Feststellung einer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle.

Der Kläger war seit dem 03. Februar 1967 bei der Insolvenzschuldnerin, der P. AG beschäftigt.

Zur Abwendung der damals bereits drohenden Insolvenz schlossen die Insolvenzschuldnerin und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt am 10. April 2000 einen "Tarifvertrag aus Anlass der Sanierung des P.-Konzerns", im Folgenden Sanierungs-TV (SanTV) genannt. Darin wurden die Arbeitnehmer verpflichtet, über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus zusätzliche fünf wöchentliche Arbeitsstunden, die so genannten Sanierungsstunden, zu erbringen, die zunächst nicht vergütet, sondern einem so genannten Sanierungsarbeitszeitkonto gutgeschrieben werden sollten.