BSG - Urteil vom 17.09.1997
6 RKa 91/96
Normen:
EBM-Ä Kap B Abschn I Nr. 1 S. 1, Kap O Abschn III; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; SGB V § 87 Abs. 2a S. 3, § 73 Abs. 1c S. 1, § 87 Abs. 1 S. 1, § 73 Abs. 1, § 73 Abs. 1a;

Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen fachärztlichen Leistungen

BSG, Urteil vom 17.09.1997 - Aktenzeichen 6 RKa 91/96

DRsp Nr. 1998/4700

Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen fachärztlichen Leistungen

1. Nach der EBM-Ä steht dem Arzt die pauschale hausärztliche Vergütung in einem Behandlungsfall nicht zu in dem er bestimmte spezialisierte fachärztliche Leistungen erbracht hat. Diese Regelung ist rechtmäßig.2. Voraussetzung für den Anspruch des bis Ende 1995 gleichzeitig an der hausärztlichen und an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes für innere Medizin auf die hausärztliche Vergütung ist nicht daß er mit hausärztlichen Grundleistungen einen Anteil von zumindest 30 % seines gesamten Punktzahlenvolumens erzielt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EBM-Ä Kap B Abschn I Nr. 1 S. 1, Kap O Abschn III; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; SGB V § 87 Abs. 2a S. 3, § 73 Abs. 1c S. 1, § 87 Abs. 1 S. 1, § 73 Abs. 1, § 73 Abs. 1a;

Gründe:

I.