LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.01.2015
L 4 VG 5/14
Normen:
OEG § 1 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW 2015, 10
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 VG 2/12

Kein Anspruch auf Opferentschädigung bei Schädigung während einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach dem Biss eines Polizisten

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.01.2015 - Aktenzeichen L 4 VG 5/14

DRsp Nr. 2015/2440

Kein Anspruch auf Opferentschädigung bei Schädigung während einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach dem Biss eines Polizisten

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 12.02.2014 wird zurückgewiesen.

2.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

OEG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).

Der im Jahr 1971 geborene Kläger stellte im Januar 2009 beim Amt für soziale Angelegenheiten Landau/Pfalz einen Antrag auf Versorgung nach dem OEG unter Verweis auf eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft F vom 25.11.2008.