BSG - Urteil vom 30.05.2006
B 1 KR 14/05 R
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 50 Abs. 1 S. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 23.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 219/03

Kein Anspruch auf Krankengeld bei Vollrente wegen Alters, Verfassungsmäßigkeit

BSG, Urteil vom 30.05.2006 - Aktenzeichen B 1 KR 14/05 R

DRsp Nr. 2006/20401

Kein Anspruch auf Krankengeld bei Vollrente wegen Alters, Verfassungsmäßigkeit

1. Bei Bezug der Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. 2. Unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG sind Regelungen, die eine Doppelversorgung mit Leistungen gleicher Zweckbestimmung verhindern sollen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 50 Abs. 1 S. 4 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld während des Bezugs einer Vollrente wegen Alters.