LSG Bayern - Urteil vom 04.08.2016
L 14 R 806/15
Normen:
SGB VI § 46;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 11.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 276/15

Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei fehlendem Nachweis von Beitragszahlungen zur deutschen Rentenversicherung

LSG Bayern, Urteil vom 04.08.2016 - Aktenzeichen L 14 R 806/15

DRsp Nr. 2017/2805

Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei fehlendem Nachweis von Beitragszahlungen zur deutschen Rentenversicherung

Voraussetzungen einer Witwenrente. Nachweis von deutschen Beitragszeiten

Eine Beitragsentrichtung kann nicht nachgewiesen werden, wenn sich dem Reisepass des verstorbenen Ehemanns entnehmen lässt, dass er sich irgendwann unregelmäßig in Deutschland aufgehalten hat.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11.05.2015 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 46;

Tatbestand

Streitig ist der Anspruch auf eine Witwenrente für die Klägerin.