I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 9. Januar 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind von der Beklagten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die behinderte Klägerin begehrt die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
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