Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl.
Der 1958 geborene, bei der Beklagten gesetzlich krankenversicherte Kläger leidet seit 2012 ua an einem Zustand nach Oberschenkelamputation. Er ist seitdem mit einem handbetriebenen Rollstuhl mit E-Fix-Zusatzantrieb ausgestattet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|