Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.11.2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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