LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.01.2015
L 6 VG 4102/13
Normen:
KOVVfG § 15 S. 1; OEG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 20.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 VG 196/12

Kein Anspruch auf Gewährung einer Entschädigung nach dem OEG nach einer exhibitionistischen Handlung; Keine Glaubhaftmachung eines tätlichen Angriffs aufgrund einer Erinnerung nach längerem Zeitablauf

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2015 - Aktenzeichen L 6 VG 4102/13

DRsp Nr. 2015/5012

Kein Anspruch auf Gewährung einer Entschädigung nach dem OEG nach einer exhibitionistischen Handlung; Keine Glaubhaftmachung eines tätlichen Angriffs aufgrund einer Erinnerung nach längerem Zeitablauf

Allein eine exhibitionistische Handlung ist kein tätlicher Angriff, da bereits die unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung fehlt. Eine authentischere Erinnerung nach längerem Zeitablauf ist nicht plausibel, die intensive Beschäftigung mit dem weit zurückliegenden Geschehen birgt vielmehr die Gefahr von Pseudoerinnerungen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 20. August 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

KOVVfG § 15 S. 1; OEG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).