LSG Hamburg - Urteil vom 20.10.2021
L 2 U 54/20
Normen:
SGB VII § 26 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 22.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 120/19

Kein Anspruch auf Feststellung von Gesundheitsstörungen als Unfallfolge in der gesetzlichen UnfallversicherungKeine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs bei erstmals über 4 Monate nach dem Unfallereignis dokumentierten Wirbelsäulen- und Leistenbeschwerden degenerativer Natur als Gesundheitserstschaden

LSG Hamburg, Urteil vom 20.10.2021 - Aktenzeichen L 2 U 54/20

DRsp Nr. 2022/14925

Kein Anspruch auf Feststellung von Gesundheitsstörungen als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs bei erstmals über 4 Monate nach dem Unfallereignis dokumentierten Wirbelsäulen- und Leistenbeschwerden degenerativer Natur als Gesundheitserstschaden

Tenor

Anforderungen an den Nachweis eines Gesundheitserstschadens zur Bewilligung von Verletztenrente - Ursachenzusammenhang

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 26 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung weiterer Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalles vom 6. Dezember 2017 über den 29. April 2018 hinaus sowie um die Anerkennung weiterer Unfallfolgen.