Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.03.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition (
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