LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.08.2015
L 6 VG 5227/14
Normen:
BÄO § 1; OEG § 1; PolG § 52;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 11.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 VG 1437/14

Kein Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG bei Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2015 - Aktenzeichen L 6 VG 5227/14

DRsp Nr. 2015/16817

Kein Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG bei Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte

An einem tätlichen Eingriff fehlt es, wenn unmittelbarer Zwang durch Polizeibeamte zur Abwehr von Eigengefährdung erforderlich wird und die nachfolgende Fixierung durch ärztliches Personal allein dem Wohl des Patienten bei einem Zustand hochgradiger Verwirrtheit dient.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BÄO § 1; OEG § 1; PolG § 52;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG).