LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2016
L 11 EG 1924/15
Normen:
BEEG § 1; SGB I § 30; SGB IV § 4;
Fundstellen:
DStR 2016, 2807
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 12.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 EG 2331/13

Kein Anspruch auf Elterngeld bei vorübergehender räumlicher Trennung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt und einem von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt oder fehlender Ausstrahlung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2016 - Aktenzeichen L 11 EG 1924/15

DRsp Nr. 2016/9989

Kein Anspruch auf Elterngeld bei vorübergehender räumlicher Trennung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt und einem von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt oder fehlender Ausstrahlung

Die Ehefrau eines bei einer Universitätsklink angestellten Arztes, der unter Wegfall des Anspruchs auf Entgelt von seiner Arbeitgeberin beurlaubt wurde und im Rahmen eines Stipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft an einer Universität in den USA wissenschaftlich tätig ist, hat für die Dauer eines gemeinsamen Aufenthalts der Familie in den USA keinen Anspruch auf Elterngeld.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12.03.2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 1; SGB I § 30; SGB IV § 4;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt Elterngeld für den Zeitraum 12.12.2012 bis 11.12.2013.