LAG München - Urteil vom 22.02.2005
11 Sa 480/04
Normen:
BAT § 22 § 23 ; BAT Verggr. II a;
Fundstellen:
AuA 2005, 442
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 23.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 11795/03

Kein akademischer Zuschnitt einer Tätigkeit bei ausreichenden Fachhochschulkenntnissen - übertarifliche Vergütung bei entsprechender Besoldung vergleichbarer Mitarbeiter

LAG München, Urteil vom 22.02.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 480/04

DRsp Nr. 2005/9489

Kein akademischer Zuschnitt einer Tätigkeit bei ausreichenden Fachhochschulkenntnissen - übertarifliche Vergütung bei entsprechender Besoldung vergleichbarer Mitarbeiter

»1. Einer Tätigkeit fehlt der akademische Zuschnitt, wenn Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, die auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vermittelt.2. Ein Anspruch auf übertarifliche Vergütung kann darauf gestützt werden, dass der Arbeitgeber in Verfolgung eines generalisierenden Prinzips andere Arbeitnehmer mit gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit nach einer höheren, aber nicht zutreffenden Vergütungsgruppe bezahlt.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23 ; BAT Verggr. II a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin ab 01.10.2002 Entgelt statt nach Vergütungsgruppe IV b nach Vergütungsgruppe II a, hilfsweise nach Vergütungsgruppe III des Bundesangestelltentarifvertrages zu zahlen hat.