Kassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Wirksamkeit der Kündigung bei fehlender Mitgliedsbescheinigung
SG Speyer, Urteil vom 29.09.2006 - Aktenzeichen S 7 KR 44/05
DRsp Nr. 2007/21067
Kassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Wirksamkeit der Kündigung bei fehlender Mitgliedsbescheinigung
1. Hat die gewählte Krankenkasse keine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt, so steht dies der wirksamen Ausübung des Krankenkassenwahlrechts nicht entgegen.2. § 175 Abs. 4 S. 4 SGB V findet dann keine Anwendung, wenn die Nichtausstellung der Mitgliedsbescheinigung durch die gewählte Krankenkasse auf rechtswidrigem Verwaltungshandeln beruht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]