Die Antragstellerin verlangt mit ihrem am 09.02.1995 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antrag die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Beteiligten zu 2), einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dessen Ausbildungsverhältnis zum Kommunikationselektroniker zum 31.01.1995 geendet hat. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragstellerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum Beteiligten zu 2) im Hinblick auf die Stellensituation bei der Antragstellerin unzumutbar im Sinne von § 78 a Abs. 4 Ziff. 2 BetrVG ist. Diesem Streit liegt der folgende Sachverhalt zugrunde.
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