Die Berufung des Antragstellers gegen das am 30. Oktober 2008 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Antragsteller.
A)
Antragsteller ist die Z. e.V. Die Antragsgegnerin, eine private Krankenversicherung, warb im Oktober 2008 im Rundfunk mit einem Radiospot, der folgenden Wortlaut hatte:
"Sie sind gesetzlich versichert und selbständig? Ab 2009 wird Ihr Anspruch auf Krankengeld gestrichen. Jetzt handeln! B. [Angabe einer Telefonnummer]".
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