Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen - 2. Kammer für Sozialgerichtssachen - vom 31.10.2007 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 29.09.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 06.11.2006 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 19.07.2006 bis 21.09.2006 Leistungen nach dem SGB II in Form der Regelleistung und der Kosten für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach zu gewähren.
Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|