LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.08.2011
1 SaGa 8 a/11
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 49
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck - öD 4 Ga 19 b/11 - 4.5.2011,

Interne Stellenvergabe durch öffentliche Arbeitgeberin; unbegründeter Eilantrag eines Brückenmaschinisten bei ermessensfehlerfreier Auswahlentscheidung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.08.2011 - Aktenzeichen 1 SaGa 8 a/11

DRsp Nr. 2011/20883

Interne Stellenvergabe durch öffentliche Arbeitgeberin; unbegründeter Eilantrag eines Brückenmaschinisten bei ermessensfehlerfreier Auswahlentscheidung

Bei den Festlegungen der Anforderungen an die Bewerber hat die öffentliche Arbeitgeberin ein Ermessen; zwar kann sie grundsätzlich eine gewisse Erfahrung oder auch eine Mindestbeschäftigungsdauer im Anforderungsprofil vorgeben, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 04.05.2011 - öD 4 Ga 19 b/11 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Unterlassung einer Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten.