Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts U. vom 22. Mai 2017, Az.
Von den Kosten des Verfahrens in erster Instanz tragen der Kläger 11 % und die Beklagte 89 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 8 % und die Beklagte 92 %.
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