I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Der Beklagte begehrt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 23. Mai 2013.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|