LSG Chemnitz - Beschluss vom 19.11.2013
3 AS 1200/13 NZB
Normen:
SGG § 144 Abs. 2; SchulG SN § 26 Abs. 2 S. 1; SGB II § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SchulG SN § 43 Abs. 2 Nr. 6; SächsFrTrSchulG § 8 Abs. 1; FRL IntBilkoop; VwV-Schulfahrten;
Vorinstanzen:
SG Leipzig, vom 23.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 3974/12

Internationale Bildungskooperation; mehrtägige Klassenfahrt; Nichtzulassungsbeschwerde; schulrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen

LSG Chemnitz, Beschluss vom 19.11.2013 - Aktenzeichen 3 AS 1200/13 NZB

DRsp Nr. 2013/24972

Internationale Bildungskooperation; mehrtägige Klassenfahrt; Nichtzulassungsbeschwerde; schulrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen

1. Klassenfahrten zählen nach der beispielhaften Aufzählung in § 43 Abs. 2 Nr. 6 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) zu den außerunterrichtlichen Veranstaltungen. 2. Nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen schließen weder die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Fahrt von Schülern noch die begrenzte Teilnehmerzahl von vornherein aus, dass es sich hierbei um eine verbindliche Veranstaltung im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 1 SchulG und damit letztlich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II handeln kann.

I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 2; SchulG SN § 26 Abs. 2 S. 1; SGB II § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SchulG SN § 43 Abs. 2 Nr. 6; SächsFrTrSchulG § 8 Abs. 1; FRL IntBilkoop; VwV-Schulfahrten;

Gründe:

I.

Der Beklagte begehrt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 23. Mai 2013.