ArbG Augsburg, vom 29.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 613/73
LAG München, vom 27.08.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 27/74
Interessenausgleich: Regelungsgehalt von Sozialplänen
BAG, Urteil vom 07.08.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 505/74
DRsp Nr. 2007/24675
Interessenausgleich: Regelungsgehalt von Sozialplänen
»1. Kündigungsabfindungen in Sozialplänen sind regelmäßig nicht dazu bestimmt, unverfallbare Versorgungsanwartschaften abzugelten. Das gilt insbesondere dann, wenn sie schon festgesetzt wurden, als die Unverfallbarkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch gar nicht bekannt sein konnte.2. Sozialpläne sollen wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder mindern, die den Arbeitnehmern durch Betriebsänderungen entstehen (§ 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), deshalb dürfen sie keine Regelungen enthalten, die ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer wirken.«