LAG Köln - Urteil vom 11.02.2009
3 Sa 825/08
Normen:
BetrVG § 1 Abs. 1 Satz 1; BetrVG § 7 Abs. 1 Satz 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6317/07

Insolvenzsicherung eines Deputatanspruchs; Kohlebarabgeltung als Leistung der betrieblichen Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 11.02.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 825/08

DRsp Nr. 2009/7072

Insolvenzsicherung eines Deputatanspruchs; Kohlebarabgeltung als Leistung der betrieblichen Altersversorgung

1. Der Leistungsbegriff des BetrAVG ist nicht auf Geldleistungen beschränkt, sondern erfasst u. a. auch Deputate. 2. Mit der individuell vereinbarten Gewährung von Energiedeputaten will der Arbeitgeber im vorliegenden Streitfall den beim Ausscheiden des Arbeitnehmers erreichten Lebensstandard sichern.

Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2008 - 17 Ca 6317/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 1 Abs. 1 Satz 1; BetrVG § 7 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für einen von der Klägerin im Rahmen der Witwenversorgung geltend gemachten Anspruch auf jährliche Barabgeltung eines Deputatkohlenanspruchs.