LSG Bayern - Urteil vom 27.04.2016
L 10 AL 15/15
Normen:
SGB III § 183 Abs. 1 S. 1; SGB III § 25; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZI 2016, 817
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 08.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 66/11

InsolvenzgeldWirksames BeschäftigungsverhältnisBeurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung

LSG Bayern, Urteil vom 27.04.2016 - Aktenzeichen L 10 AL 15/15

DRsp Nr. 2016/9421

Insolvenzgeld Wirksames Beschäftigungsverhältnis Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung

1. Mit den Regelungen über die Zahlung von Insolvenzgeld sollen lediglich Ansprüche von Arbeitnehmern geschützt werden, wobei dieser Begriff weder arbeitsrechtlich noch sozialrechtlich gesetzlich definiert wird. 2. Unabhängig davon, dass der Arbeitnehmerbegriff insoweit arbeitsrechtlich vorgeprägt ist, ist für das Insolvenzgeldrecht nicht auf das Arbeitsrecht Bezug zu nehmen, sondern auf den auch sonst vom SGB III verwendeten allgemeinen (sozialrechtlichen) Begriff des Arbeitnehmers. 3. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Beschäftigung im Sinne des § 25 SGB III, wobei der Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung sich nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV richtet. 4. Die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist.

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 08.12.2014 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 183 Abs. 1 S. 1; SGB III § 25; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand