Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.03.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt höheres Insolvenzgeld (Insg) unter Einbeziehung eines vollen, hilfsweise eines anteiligen Urlaubsgeldes.
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